![]() Daher hat das Bundesfinanzministerium einen Erlass herausgegeben, dass Belege die auf Thermopapierrollen gedruckt wurden, auf irgendeine Weise „konserviert“ werden müssen, damit der Inhalt des Beleges auch nach dem teilweisen oder vollständigen Verblassen noch lesbar ist.Visit https://www.rollenrampe.de/spezialrollen-und-aufdrucke/faxrollen/
|
|