Schneeglättebekämpfung in geschützten Grünanlagen
§ 5 Absatz 2: Eine Verpflichtung Berlins zur Beleuchtung der Anlagen und zur Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte auf Plätzen und Wegen in den Anlagen besteht nicht. |
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Schneeglättebekämpfung in geschützten Grünanlagen
§ 5 Absatz 2: Eine Verpflichtung Berlins zur Beleuchtung der Anlagen und zur Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte auf Plätzen und Wegen in den Anlagen besteht nicht. |
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3 comments so far...
ist das Volkscharakter oder sind die Berliner Einzeltäter?
Mein Nachbar nämlich bekämpft sein Unkraut auch mit dem Flammenwerfer.
das hat mit volkscharakter nix zum tun! du rassist!
kannst scho froh und munter sein dasser keine krebserregenden unkrautvernichtungsmittel nimmt.
Ich fands eher bezeichnend dass in dieserGeschützten Grünanlge einfach nirgendwo ein grün zu sehen ist. Oder sind die Algen in der Spree gemeint?